Teilnahmebedingungen
Ideenwettbewerb Klimaschutz nebenan 2024

 

Zusammenfassung

 

Der Ideenwettbewerb Klimaschutz nebenan ist ein von der nebenan.de Stiftung gGmbH veranstalteter Wettbewerb (nachfolgend „Wettbewerb“ genannt), bei dem engagierte Personen, Nachbarschaftsgruppen, Nachbarschaftsinitiativen und Organisationen (nachfolgend „Teilnehmende” genannt) ihre Idee (nachfolgend auch „Bewerbung“ genannt) einreichen und sich so um das ausgeschriebene Fördergeld zur Umsetzung ihres Vorhabens bewerben können.

Die vorliegenden Teilnahmebedingungen („Teilnahmebedingungen“) beschreiben den Ablauf des Wettbewerbs, die Voraussetzungen zur Teilnahme sowie die Bekanntgabe der geförderten Ideen.

 

Unter Berücksichtigung der dem Wettbewerb zugrundeliegenden Auswahlkriterien wählt die nebenan.de Stiftung gGmbH während der Einreichungsphase monatlich bis zu 3 Bewerbungen aus, die einen Förderbetrag in Höhe von je 1.000 Euro erhalten. Während der Einreichungsphase werden insgesamt 10 Bewerbungen von der nebenan.de Stiftung gGmbH ausgewählt. Das Fördergeld ist als Startkapital zur Umsetzung der Idee einzusetzen. Nach der Einreichungsphase werden aus allen weiteren Bewerbungen, die den Teilnahmebedingungen entsprechen, die 10 beliebtesten Ideen durch ein öffentliches Online-Voting ermittelt. Sie erhalten ebenfalls 1.000 Euro Startkapital. Nach dem Online-Voting werden aus den insgesamt 20 geförderten Ideen fünf Gewinnerideen durch eine Fachjury gekürt. Sie erhalten jeweils ein zusätzliches Fördergeld in Höhe von 1.000 Euro.

 

1. Veranstalterin und Jury

 

a. nebenan.de Stiftung: Der Wettbewerb wird von der nebenan.de Stiftung gGmbH, Köpenicker Straße 154, Berlin, Deutschland (nachfolgend „nebenan.de Stiftung” genannt), durchgeführt.

b. Jury: Die nebenan.de Stiftung überträgt die Auswahl der fünf Gewinnerideen auf einen Fachbeirat (nachfolgend auch „Jury“ genannt). Diese bewertet die 10 Gewinnerideen des Online-Votings, sowie die 10 von der nebenan.de Stiftung ausgewählten Förderideen und wählt aus diesen fünf Gewinnerideen (im Folgenden “Gewinnerideen der Fachjury” genannt) aus. Der Fachbeirat besteht aus renommierten Expert:innen aus Kommunen, Wissenschaft, Politik, gemeinnützigen Organisationen und/oder Wohlfahrtsverbänden, sowie Gewinner:innen des Vorjahres. Weitere Informationen zu den Jurymitgliedern werden auf der Wettbewerbswebsite unter www.klimaschutz-nebenan.de zur Verfügung gestellt.

 

2. Zustimmung Teilnahmebedingungen

 

Um eine Idee beim Wettbewerb einzureichen, müssen alle Teilnehmenden die Teilnahmebedingungen akzeptieren. Die Teilnahmebedingungen werden den Teilnehmenden vor dem Absenden der Bewerbung auf der Website des Wettbewerbs unter www.klimaschutz-nebenan.de (nachfolgend „Website” genannt) zur Verfügung gestellt. Mit Absenden der Bewerbung erklären sich die Teilnehmenden mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Die Teilnahmebedingungen stellen eine rechtlich verbindliche Vereinbarung zwischen den Teilnehmenden und der nebenan.de Stiftung dar.

 

3. Teilnahmeberechtigung

 

Um zur Teilnahme berechtigt zu sein,

a. müssen die Teilnehmenden ihren Wohnsitz bzw. Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und die natürliche Person, die die Bewerbung einreicht, hierzu vollumfänglich ermächtigt sein;

b. müssen die Teilnehmenden nachweisen, dass die Umsetzung des in der Bewerbung beschriebenen Vorhabens in Deutschland erfolgt;

c. müssen die Teilnehmenden innerhalb von 8 Wochen nach Bekanntgabe der Förderung mit der Umsetzung der Idee starten können bzw. einen verbindlichen Zeitplan für die Umsetzung einreichen;

d. müssen die Teilnehmenden nachweisen können, dass das Fördergeld ausschließlich gemeinwohlorientierten Zwecken in der Nachbarschaft zugute kommt;

e. dürfen die Teilnehmenden bei der Umsetzung des Vorhabens keine rechtswidrigen und diskriminierenden Einstellungs- oder Beschäftigungspraktiken (dies schließt Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung oder Geschlecht ein) oder sonstige rechtswidrige und diskriminierende Praktiken ausüben und

f. müssen sich die Teilnehmenden damit einverstanden erklären, dass, wenn ihnen ein Fördergeld verliehen wird, sie dieses für die Umsetzung der Idee so einsetzen werden, dass das Ergebnis für alle Menschen unabhängig von ihrer Religion offen ist und nicht dem Ziel der Missionierung dient.

 

4. Bewerbungsfrist

 

Bewerbungen können nur innerhalb des auf der Website www.klimaschutz.nebenan.de ausgewiesenen Bewerbungszeitraumes und ausschließlich über das Online-Formular der Website eingereicht werden. Eine Teilnahme am Wettbewerb ist nur innerhalb der Bewerbungsfrist möglich.

 

5. Teilnahme am Wettbewerb

 

a. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos.

b. Um am Wettbewerb teilzunehmen und die eigene Bewerbung einzureichen, besuchen die Teilnehmenden innerhalb der Bewerbungsfrist die Website und befolgen die Anweisungen im Online-Formular. Hierbei sind Angaben zu den Kontaktdaten und zur Idee zu machen. Das Absenden der Bewerbung geschieht mittels des Buttons „JETZT ABSENDEN“. Teilnehmende müssen beachten, dass sie ihre Bewerbung nicht mehr ändern können, nachdem sie sie mittels des Online-Formulars auf der Website abgesendet haben. Die Bewerbung kann im Online-Formular nicht zwischengespeichert werden.

c. Bewerber:innen können sich mit maximal drei Ideen bewerben. Voraussetzung für die Gültigkeit der Einreichungen ist, dass die Ideen thematisch verschieden sind und sich daher unterschiedlichen thematischen Kategorien zuordnen lassen. Ist dies nicht der Fall, wird die zuerst eingereichte Idee bewertet. 

d. Bewerbungen, die insgesamt oder teilweise unleserlich, unvollständig, gefälscht oder in irgendeiner Weise rechtsverletzend sind oder verspätet eingereicht werden, sind ungültig und werden nicht berücksichtigt.

e. Die Teilnehmenden werden möglicherweise von der nebenan.de Stiftung aufgefordert, zusätzliche Informationen zur Bewerbung und den Initiator:innen nachzureichen.

 

6. Bewerbungsanforderungen

 

a. Die Bewerbung muss weiterhin folgenden Anforderungen entsprechen („Bewerbungsanforderungen“):

1. Sie darf nicht herabwürdigend, beleidigend, bedrohend, diffamierend, diskriminierend, verleumderisch sein oder Inhalt enthalten, der auf irgendeine Weise unangemessen, anstößig oder sexuell anzüglich ist, den Hass auf oder die Benachteiligung von einer Gruppe oder einer Person fördert oder dem Thema oder dem Geist des Wettbewerbs auf eine sonstige Weise widerspricht;

2. sie darf keine Inhalte, Materialien oder Elemente enthalten, die gegen geltendes Recht verstoßen;

3. sie muss ein unveröffentlichtes Original sein, das keine Inhalte, Materialien oder Elemente enthält, verkörpert oder auf sonstige Weise verwendet, die einem Dritten gehören, ausgenommen, dass dieser Dritte hierzu schriftlich seine Erlaubnis erteilt hat und diese Inhalte, Materialien oder Elemente deutlich als solche zu erkennen sind;

4. sie darf keine Inhalte, Elemente oder Materialien enthalten, die die Persönlichkeitsrechte, das Recht auf Privatsphäre oder die geistigen Eigentumsrechte von Dritten verletzen;

5. sie muss in deutscher Sprache verfasst sein;

6. sie darf der Reputation der nebenan.de Stiftung nicht schaden.

b. Die nebenan.de Stiftung wird jede fristgerecht eingegangene Bewerbung prüfen, um sicherzustellen, dass sie die Bestimmungen der Teilnahmebedingungen erfüllt und insbesondere den Bewerbungsanforderungen entspricht.

c. Die nebenan.de Stiftung behält sich das Recht vor, Teilnehmende, die eine Bewerbung eingereicht haben, welche den Bestimmungen der Teilnahmebedingungen nicht genügen, oder gegen diese verstoßen, nach alleinigem Ermessen jederzeit vom Wettbewerb auszuschließen (siehe hierzu auch unten Ziff. 16).

 

7. Auswahlverfahren und Gewährung von Fördermitteln

 

a. Unter allen Bewerbungen treffen Mitarbeitende der nebenan.de Stiftung unter Berücksichtigung der dem Wettbewerb zugrunde liegenden Auswahlkriterien (siehe hierzu nachfolgende Ziff. 8). eine Auswahl. Die ausgewählten Ideen werden auf der Website und weiteren Kommunikationskanälen der nebenan.de Stiftung als “Geförderte Ideen der nebenan.de Stiftung” bekanntgegeben.

b. Die Bekanntgabe der von der nebenan.de Stiftung ausgewählten Ideen erfolgt jeweils zum Monatsanfang, erstmalig im April. Die Bekanntgabe erfolgt online sowie per E-Mail an die jeweilige in der Bewerbung genannten Ansprechperson. c. Beim Online-Voting, dessen Zeitraum auf www.klimaschutz-nebenan.de entsprechend ausgewiesen wird, bewerten die Besucher:innen der Website alle eingereichten und nicht von der nebenan.de Stiftung geförderten Ideen. Jede Person kann nur eine Stimme pro eingereichter Idee vergeben.

d. Die eingegangenen Stimmen werden durch die nebenan.de Stiftung ausgezählt und die 10 Ideen mit den meisten Stimmen ermittelt. Die Bekanntgabe der Gewinnerideen des Online-Votings erfolgt im Anschluss per E-Mail und online.

e. Im Anschluss bewertet die Jury die bis dahin insgesamt 20 geförderten Ideen und wählt daraus die fünf Gewinnerdeen der Jury aus. Die Bekanntgabe erfolgt nach der Jurysitzung online sowie per E-Mail an die jeweilige in der Bewerbung genannte Ansprechperson.

f. Es besteht weder ein Anspruch auf Begründung von Ablehnungen noch ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln. Es ist daher von Nachfragen abzusehen. Der Rechtsweg gegen die Entscheidungen der nebenan.de Stiftung oder die der Jury ist ausgeschlossen.

g. Alle geförderten Ideen werden auf der Wettbewerbswebsite entsprechend gekennzeichnet. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklären sich die Teilnehmenden ausdrücklich damit einverstanden.

h. Im Falle einer Förderung ist die Einreichung einer Bestätigung der Verwendung (“Mittelabruf”) erforderlich. Die nebenan.de Stiftung stellt hierzu ein Formular zur Verfügung. Diese muss innerhalb von 6 Wochen nach Zusage rechtsverbindlich unterzeichnet bei der nebenan.de Stiftung im Original eingegangen sein, andernfalls erlischt die Zusage.

g. Im Falle einer Förderung muss 6 Monate nach Auszahlung der Fördersumme ein Zwischenbericht bei der nebenan.de Stiftung eingereicht werden, nach spätestens 18 Monaten ein Endbericht, in dem die Verwendung des Fördergelds erläutert wird.

g. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich auf deutsche Bankkonten, die im  Mittelabruf genannt werden.


 

8. Bewertungskriterien

 

Alle Bewerbungen werden  durch die nebenan.de Stiftung und von einer Jury, bestehend aus dem Fachbeirat, nach folgenden Kriterien bewertet:

 

1. Klimaschutz – Lässt sich durch diese Idee ein konkreter Beitrag zum Klimaschutz erreichen?

2. Partizipation – Lässt sich eine möglichst große Zahl und Vielfalt von Menschen in der Nachbarschaft für den Klimaschutz gewinnen?

3. Umsetzbarkeit – Lässt sich diese Idee realistisch verwirklichen?

4. Langfristigkeit – Hat die Idee das Potenzial dauerhaft etabliert zu werden?

5. Vorbildcharakter – Ist diese Idee auch in anderen Nachbarschaften umsetzbar?

 

Die Auswahlkriterien zielen bewusst nicht auf wissenschaftliche Exzellenz, sondern auf Ideen, die gut umgesetzt werden können, andere Menschen mit einbeziehen und dadurch als Modellprojekte für unterschiedliche Nachbarschaften in ganz Deutschland dienen können.

 

9. Einsatz des Fördergeldes

 

a. Der Ideenwettbewerb Klimaschutz nebenan ist mit 25.000 Euro dotiert und zeichnet die besten nachbarschaftlichen Ideen für Klimaschutz aus.

1. Die durch das Online-Voting ermittelten 10 Ideen sowie die 10 durch die nebenan.de Stiftung geförderten Ideen werden mit einem Fördergeld in Höhe von je 1.000 Euro prämiert;

2. Die fünf Gewinnerideen der Jury werden mit einem Fördergeld in Höhe von je 1.000 Euro prämiert.

b. Alle geförderten Ideen werden auf der Website und weiteren Kommunikationskanälen der nebenan.de Stiftung veröffentlicht.

 

10. Verwendung des Fördergeldes

 

a. Das Fördergeld muss projektbezogen für die Umsetzung des in der Bewerbung beschriebenen Vorhabens verwendet werden.

b. Die Umsetzung der Idee sollte innerhalb von 8 Wochen nach Erhalt des Fördergeldes starten oder innerhalb dieses Zeitraums durch die Vorlage eines verbindlichen Zeitplans in Aussicht gestellt werden.

c. Das Fördergeld muss innerhalb von 18 Monaten nach Erhalt komplett ausgegeben werden.

d. 8 Wochen nach Ende des Vorhabens ist die Einreichung einer Projektauswertung erforderlich. Die nebenan.de Stiftung stellt hierzu ein Formular zur Verfügung.

e.  Das Fördergeld ist wirtschaftlich und sparsam einzusetzen. 

f. Eine Übertragung des Fördergeldes oder ein Umtausch ist nicht gestattet.

g. Sollten die Kosten für das genehmigte Vorhaben höher als das erhaltene Fördergeld anfallen, besteht kein Recht auf Aufstockung der Förderung.

h. Änderungen des Verwendungszwecks nach Gewährung des Fördergeldes sind der nebenan.de Stiftung unverzüglich anzuzeigen und abzustimmen. Ebenso ist im Projektablauf bei zeitlichen, inhaltlichen oder sonstigen relevanten Änderungen – die Zustimmung der nebenan.de Stiftung einzuholen.

i. Die geförderten Teilnehmende verpflichten sich, die kompletten Fördermittel zurückzuzahlen, wenn sie nicht der Bewerbung zweckentsprechend verwendet wurden. Das Recht auf unverzügliche Rückforderung der Förderung gilt auch, wenn der Verwendungszweck entfällt, das Vorhaben nicht realisiert werden kann, oder die geförderten Teilnehmende gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt.

 

11. Steuern

 

Für den Erhalt des Fördergeldes müssen die Geförderten der nebenan.de Stiftung zwingend alle Dokumente vorlegen, die von der nebenan.de Stiftung verlangt werden, um allen geltenden Steuergesetzen zu entsprechen. Alle Fördergelder verstehen sich als Nettoangaben. Für alle auf die Fördergelder anfallenden Steuern sind ausschließlich die Geförderten verantwortlich.


 

12. Geistiges Eigentum, Einräumung von Nutzungsrechten

 

a. Etwaige Urheberrechte an den eingereichten Ideen und Bildern bzw. Videos verbleiben bei den Einreichenden.

b. Die Teilnehmenden räumen der nebenan.de Stiftung jedoch ein nicht ausschließliches, unentgeltliches, unbefristetes, unwiderrufliches und unterlizenzierbares Recht ein, alle Materialien, einschließlich der Bewerbung(en), etwaiger Marketingmaterialien und einschließlich der Aufmachung, des Logos bzw. der Logos der Teilnehmenden bzw. der mit ihnen verbundenen Organisation(en), die in der Bewerbung und den etwaigen Marketingmaterialien enthalten sind und auf der Website oder bei der nebenan.de Stiftung als Teil der Bewerbung eingereicht werden – insbesondere Bilder, Fotos, Kommentare, Informationen, Text, Videos, Feedback, kreative Ideen, Vorschläge oder sonstige Materialien (nachfolgend “Beitrag” genannt) – in Verbindung mit dem Wettbewerb insgesamt oder teilweise auf jeglichen Medien, über jegliche Kanäle oder Technologien, on- und offline, körperlich wie unkörperlich nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen zu nutzen, wie insbesondere das Recht, den Beitrag ganz oder teilweise

1. zu hosten, speichern, vervielfältigen, verbreiten, auszustellen, aufzuführen oder sonst öffentlich wiederzugeben (insbesondere öffentlich zugänglich zu machen, zu senden) und auf sonstige Weise zu nutzen;

2. zu ändern, anzupassen, zu bearbeiten, umzugestalten und umzuarbeiten (einschließlich des Rechts zur Übersetzung), abgeleitete und/oder neue Werke in Ableitung und/oder auf Grundlage des lizenzierten Beitrags oder Teilen davon herzustellen, zu nutzen, zu veröffentlichen und zu verwerten;

3. Kopien vom lizenzierten Beitrag oder Teile davon herzustellen und zu verbreiten und den lizenzierten Beitrag ganz oder teilweise öffentlich wiederzugeben und sonst der Öffentlichkeit öffentlich zugänglich zu machen;

den lizenzierten Beitrag oder Teile davon mit anderen Inhalten zu kombinieren und in Verbindung mit sämtlichen anderen Inhalten zu nutzen.

c. Die nebenan.de Stiftung ist dagegen nicht verpflichtet, die Beiträge der Teilnehmenden zu verwenden.

d. Die Teilnehmenden versichern mit der Einreichung von Foto- oder Videomaterial, dass sie die Einwilligung der darauf abgebildeten Personen eingeholt haben.

Um die Prüfung der Bewerbung durchzuführen, kann die nebenan.de Stiftung die Bewerbung bzw. Beiträge zudem gegenüber ihren Mitarbeiter:innen und ihren jeweiligen Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen allein zum Zweck der Durchführung des Wettbewerbs offenlegen.

 

13. Datenschutz

 

a. Personenbezogene Daten, die bei der Bewerbung angegeben werden, können für die Zwecke der Durchführung des Wettbewerbs erfasst, verarbeitet, gespeichert und mit den Jurymitgliedern geteilt werden.

b. Soweit die nebenan.de Stiftung personenbezogene Daten von den Teilnehmenden erhebt, verarbeitet oder nutzt, geschieht dies selbstverständlich unter Beachtung der strengen Vorschriften des einschlägigen deutschen und europäischen Datenschutzrechts.

c. Die Daten (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Postanschrift) der Teilnehmenden werden darüber hinaus dafür genutzt, den Teilnehmenden Informationen über den Wettbewerb zukommen zu lassen. Separat können die Teilnehmenden einwilligen, über die Projekte und Arbeit der nebenan.de Stiftung per Newsletter informiert zu werden. Dieser Nutzung können die Teilnehmenden jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

Weitere Details zur Datenverarbeitung können der Datenschutzerklärung entnommen werden.

d. Mit der Veröffentlichung der Idee auf der Aktionswebsite werden auch der Vorname der einreichenden Person sowie der angegebene Ort angezeigt. 

 

14. Garantie und Freistellungspflicht

 

Die Teilnehmenden garantieren, dass sie die ausschließlichen Inhaber:innen der für die eingereichte Bewerbung erforderlichen Rechte sind und dass sie zur Einreichung der Bewerbung beim Wettbewerb und zur Einräumung der notwendigen Nutzungsrechte befugt sind. Die Teilnehmenden garantieren, dass sie keine Bewerbung einreichen, die

1. Eigentumsrechte, Rechte am geistigen Eigentum, gewerbliche Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt, insbesondere keine Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, Rechte an Geschäftsgeheimnissen, Rechte auf Privatsphäre, Persönlichkeitsrechte oder Vertraulichkeitspflichten; oder

2. vertrauliche oder geschützte Informationen beinhaltet oder

3. auf sonstige Weise gegen geltendes Recht verstößt.

b. Die Teilnehmenden werden die nebenan.de Stiftung und deren Mitarbeiter:innen von allen Schäden und Aufwendungen freistellen, die sich

1. aus einem Verstoß gegen eine der vorgenannten Garantien oder

2. aus der Nichteinhaltung dieser Teilnahmebedingungen seitens der Teilnehmenden ergeben.

 

15. Haftung

 

a. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch ihrer jeweiligen gesetzlichen Vertreter:innen und Erfüllungsgehilfen, haftet die nebenan.de Stiftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit verursacht wurden, sowie im Falle arglistig verschwiegener Mängel.

b. Bei durch die nebenan.de Stiftung oder ihre gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die nebenan.de Stiftung nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.

c. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

d. Im Übrigen ist die Haftung der nebenan.de Stiftung ausgeschlossen.

e. Die Förderung des Vorhabens durch die nebenan.de Stiftung ersetzt nicht eine gegebenenfalls erforderliche Beurteilung und Genehmigung des Vorhabens nach öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Vorschriften.

 

16. Vorbehalt der Einstellung des Wettbewerbs und Ausschluss

 

a. Die nebenan.de Stiftung behält sich das Recht vor, den Wettbewerb jederzeit, auch teilweise, einzustellen, auszusetzen, zu ändern oder aufzuschieben, insbesondere wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.

b. Des Weiteren behält sich die nebenan.de Stiftung das Recht vor, Teilnehmende auszuschließen, wenn sie den Teilnahmebedingungen nicht genügen oder gegen sie verstoßen (siehe bereits oben Ziff. 6 (c)).

c. Bei Vorliegen folgender weitere Gründe kann die nebenan.de Stiftung Teilnehmende ebenfalls nach eigenem Ermessen vom Wettbewerb ausschließen:

1. Wenn Teilnehmende den Wettbewerb behindern oder beeinträchtigen, die Website manipulieren oder

2. wenn die nebenan.de Stiftung vernünftigerweise davon ausgehen darf, dass Teilnehmende versucht haben, die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs durch Betrug, Täuschung oder sonstige rechtsverletzende Handlungen zu beeinflussen oder

3. wenn Teilnehmende die nebenan.de Stiftung oder andere Organisationen im Rahmen des Wettbewerbs stören, bedrohen oder belästigen,

4. wenn Teilnehmende in Zusammenhang mit dem Wettbewerb falsche Angaben bezüglich Identität, Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Rechteinhaberschaft machen.

d. Werden Teilnehmende aus irgendeinem Grund vom Wettbewerb ausgeschlossen, wird stattdessen nachrückend die Bewerbung, die Nominierung bzw. die Gewinneridee ausgewählt, die die nächsthöchste Wertung nach Stimmzahl der Stimmen des Online-Votings bzw. der Jury bekommen hat.

 

17. Eigenständigkeit

 

Unter keinen Umständen kann die Einreichung einer Bewerbung beim Wettbewerb, die Verleihung eines Fördergeldes, die Durchführung des Wettbewerbs oder eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen als Angebot oder Vertrag über ein Arbeitsverhältnis, ein Vertretungsverhältnis, eine Partnerschaft oder ein Joint Venture mit der nebenan.de Stiftung ausgelegt werden.

 

18. Verbraucherstreitschlichtung, Anwendbares Recht, Gerichtsstand

 

a. Zur Teilnahme an Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.

b. Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem deutschen Recht. Die Parteien vereinbaren in Bezug auf diese Teilnahmebedingungen, soweit rechtlich zulässig, Berlin als ausschließlichen Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Berlin, den 15.02.2024